Im Windschatten dieser Auseinandersetzungen breitete sich der Ultramontanismus aus – eine Strömung, die sich durch Papsttreue und anti-aufklärerische Haltung auszeichnete, aber gleichzeitig sehr moderne Mittel einsetzte: Presse, Vereinsleben, politische Mobilisierung. »Die ultramontane Bewegung verstand es so instinktsicher, in einer Zeit, da die Kirche nicht mehr auf Staatshilfe bauen konnte, die (katholische) ›Gesellschaft‹ aufzubauen und für sich zu mobilisieren« (Schatz 2008: 218).
Doch der gemeinsame Feind – das Staatskirchentum – war um 1850 weitgehend besiegt. Ohne ihn zerbrach die Einheitsfront: Wer gestern noch für die Freiheit der Kirche gegen den Staat gekämpft hatte, wandte sich nun gegen den päpstlichen Absolutismus (Schatz 2008: 223f.). Aus dieser Spannung heraus entstand die Frage: Wie organisiert sich eine nun freiere Kirche? Über Nationalkonzilien, Provinzialsynoden – oder gar nicht?
Papst Pius IX. blockierte 1848 geplante Nationalkonzilien – zu groß war die Gefahr regionaler Eigenständigkeit. Stattdessen förderte er Provinzialkonzilien als kontrolliertere Form synodaler Praxis (Schatz 1975: 76). Kölner Erzbischof Johannes Cardinal von Geissel bat den Papst eigens um Erlaubnis – obwohl das kirchenrechtlich gar nicht nötig gewesen wäre. Ein bewusster Treueakt (Cüppers 1992: 87).
Vom 28. April bis 17. Mai 1860 tagte das Konzil in Köln – die erste Provinzialsynode seit über 300 Jahren. Vertreten waren beinahe alle preußischen und norddeutschen Bistümer, insgesamt 40 Teilnehmende (Haas 2020). Der theologische Motor im Hintergrund war Pater Wilhelm Wilmers SJ, eigentlich als dritter Theologe vorgesehen, der aber unvermittelt zum Haupttheologen des Konzils wurde (Beumer 1971: 139).
Das folgenreichste Ergebnis des Konzils war theologischer Natur: die Formulierung der Unfehlbarkeitslehre. Nach langem Ringen um die richtigen Worte landete man beim Begriff »irreformabile« – unwiderruflich. Diesen Terminus, den zehn Jahre später auch das Erste Vatikanum zitieren würde, gibt es in dieser Form erstmals in Köln (Bernards 1971: 164). Wichtig dabei: In Köln war die Unfehlbarkeit keine rein päpstliche Angelegenheit. Sie wurde in die Unfehlbarkeit des gesamten Bischofskollegiums eingebettet. Die päpstliche Unfehlbarkeit erscheint bei den drei formulierten Weisen bischöflicher Lehrautorität erst an dritter Stelle (Schatz 1975: 78). Wilmers fasste es 1860 mit »per se irreformabile« zusammen – am Ersten Vatikanum wurde daraus »ex sese, non autem ex consensu Ecclesiae irreformabiles«: Die Entscheidungen des Papstes brauchen keine nachträgliche Zustimmung der Kirche, sie sind aus sich heraus endgültig (Schatz 1992: 28).
Wer das weiß, versteht das scheinbare Paradox, das sich beim Ersten Vatikanum 1870 zeigte: Beinahe alle Bischöfe der am Kölner Konzil beteiligten Bistümer stimmten gegen die päpstliche Unfehlbarkeits-Definition (Schatz 2008: 238). War das eine Kehrtwende? Nein, meint Schatz (1975): Wer die päpstliche Unfehlbarkeit von Anfang an als Teil der bischöflichen verstanden hatte, musste die neue Definition als Verkürzung empfinden. Es war kein Wandel, sondern konsequenter Episkopalismus – »Kölner« Denkweise (ebd.: 84).
Die päpstliche Unfehlbarkeits-Definition des Ersten Vatikanums fiel politisch wie eine Bombe. Der preußische Staat unterstellte dem Papst in einer »hysterischen Überbewertung« den Willen zur Weltherrschaft (Trippen 2001: 153). Es folgte der Kulturkampf: Die Maigesetze widerriefen die erkämpften Kirchenfreiheiten. Über Geistliche wurden Geldstrafen und Gefängnisstrafen verhängt. Der Kölner Erzbischof Melchers wurde verhaftet, emigrierte schließlich in die Niederlande und wurde 1876 vom preußischen Staat staatlich abgesetzt – kirchlich nie anerkannt (Trippen 2001: 154f.). Erst 1886/87 brachten Friedensgesetze eine Beruhigung (ebd.: 156).
Das Kölner Provinzialkonzil von 1860 war mehr als eine regionale Kirchenversammlung. Es war ein theologischer Knotenpunkt: zwischen preußischem Staatskirchenstreit und vatikanischem Dogma, zwischen bischöflicher Kollegialität und päpstlichem Absolutismus. Das ›Zwischen‹ in all dem war der Episkopalismus, das sich auftürmende Bischofskollegium, das empfindlich beschossen worden war.
Acta et decreta concilii provinciae Coloniensis in civitate Coloniensi anno domini 1860 pontificatus Pii PP. IX decimoquarto celebrati. 1862. Köln: Bachem.
Bernards, Matthäus. 1971. »Zum Anteil der Provinzialkonzile am Ausbau der Ekklesiologie im 19. Jahrhundert. Die Kölner Partikularsynode von 1860.« In: Groner, Franz (Hg.) Die Kirche im Wandel der Zeit. Festgabe für Joseph Kardinal Höffner. Köln: J.P. Bachem: 149–167.
Beumer, Johannes. 1971. »Pater Wilhelm Wilmers SJ und seine Tätigkeit auf dem Kölner Provinzialkonzil von 1860 und auf dem Ersten Vaticanum.« In: Annuarium historiae conciliorum 3: 137–155.
Cüppers, Sebastian. 1992. Das Kölner Provinzialkonzil von 1860. Kanonistische Struktur und Kirchenbild einer Provinzialsynode im 19. Jahrhundert. Augsburg: Wissner.
Gatz, Erwin. 1987. »Synodale Bewegungen und Diözesansynoden in den deutschsprachigen Ländern von der Säkularisation bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil.« In: Römische Quartalschrift für christliche Altertumskunde und Kirchengeschichte 82 (1–2): 206–243.
Haas, Reimund. 2020. »Coloniense / Köln: Provinzialkonzil; 1860.« In: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Juni 2020.
Hegel, Eduard. 1987. Geschichte des Erzbistums Köln. Band 5. Köln: Bachem.
Lill, Rudolf. 1964. Die ersten deutschen Bischofskonferenzen. Freiburg/Wien: Herder.
Pfülf, Otto. 1896. Cardinal von Geissel. Freiburg: Herder.
Schatz, Klaus. 1975. Kirchenbild und päpstliche Unfehlbarkeit bei den deutschsprachigen Minoritätsbischöfen auf dem I. Vatikanum. Rom: Univ. Gregoriana Ed.
Schatz, Klaus. 1992. Vaticanum I: 1869–1870. Band 1, Vor der Eröffnung. Paderborn u.a.: Ferdinand Schöningh.
Schatz, Klaus. 2008. Allgemeine Konzilien – Brennpunkte der Kirchengeschichte. 2. Auflage. Stuttgart/Paderborn: UTB GmbH Schöningh.
Stöhr, Johannes. 2011. »Exempel Köln: Das Provinzialkonzil von 1860.« In: Forum Katholische Theologie 27 (2): 81–102.
Trippen, Norbert. 2001. »Das Erzbistum Köln als Brennpunkt der Spannungen zwischen preußischem Staat und katholischer Kirche.« In: Jahrbuch des Kölnischen Geschichtsvereins 72: 143–157.
